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Impressum
Anbieterkennzeichnung Markus Norbert Mutter Rosenhofstraße 10 66506 Maßweiler Deutschland Kontakt: Telefon: +49 176 615 886 43 E-Mail: kontakt@markusmutter.de Erlaubnispflichtige Tätigkeiten Immobilienvermittlung Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO), Bundesrepublik Deutschland. Versicherungsvermittlung Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), Bundesrepublik Deutschland. Registrierungsnummer: D-FWRQ-BF94H-61 Die Eintragung kann im Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info überprüft werden. Zuständige Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Rheinallee 18–20 67061 Ludwigshafen am Rhein www.ihk.de/pfalz Mitgliedschaft: Industrie- und Handelskammer für die Pfalz Rheinallee 18–20 67061 Ludwigshafen am Rhein www.ihk.de/pfalz Berufsrechtliche Regelungen Für die ausgeübten Tätigkeiten gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen: § 34c Gewerbeordnung (GewO) Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 34d Gewerbeordnung (GewO) §§ 59–68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesamt für Justiz bereitgestellte Internetseite www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden. Nachhaltigkeitsbezogene Informationen Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten Was sind Nachhaltigkeitsrisiken? Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann. Nachhaltigkeitsrisiken können einzelne Unternehmen, Branchen, Regionen oder auch ganze Märkte betreffen. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken Umwelt: Hierzu zählen beispielsweise physische Folgen des Klimawandels wie Extremwetterereignisse, Überschwemmungen oder langanhaltende Trockenperioden. Ebenso können regulatorische Veränderungen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer klimaneutraleren Wirtschaft wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen und Investitionen haben. Soziales: Nachhaltigkeitsrisiken können sich beispielsweise aus der Nichteinhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, mangelndem Gesundheitsschutz, Menschenrechtsverletzungen oder problematischen Arbeitsbedingungen ergeben. Unternehmensführung: Hierzu zählen beispielsweise Korruption, Bestechung, Verstöße gegen steuerrechtliche Vorgaben oder eine mangelhafte Unternehmensführung. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung – Art. 3 Offenlegungsverordnung Im Rahmen der Beratung werden Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl von Anbietern und Finanzprodukten berücksichtigt. Hierbei werden insbesondere die von den jeweiligen Produktanbietern bzw. Finanzmarktteilnehmern zur Verfügung gestellten Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Bei der Produktauswahl können Anbieter bzw. Produkte, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden, entsprechend bei der Bewertung und Auswahl berücksichtigt werden. Soweit die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erkennbare Auswirkungen auf Chancen, Risiken oder sonstige Eigenschaften eines Produktes haben kann, wird dies im Rahmen der Beratung berücksichtigt. Informationen darüber, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters berücksichtigt werden, können insbesondere den vorvertraglichen Informationen des jeweiligen Produktanbieters entnommen werden. Zur Bewertung können zusätzlich Informationen von Produktanbietern, Dienstleistern, Verbänden oder anderen auf Nachhaltigkeitsinformationen spezialisierten Organisationen herangezogen werden. Unabhängig von Nachhaltigkeitsaspekten wird grundsätzlich auf eine angemessene Diversifikation und eine auf die individuellen Ziele, Kenntnisse, Erfahrungen und Risikobereitschaft des Kunden abgestimmte Produktauswahl geachtet. Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – Art. 4 Offenlegungsverordnung Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, soweit hierfür entsprechende Informationen der jeweiligen Produktanbieter bzw. Finanzmarktteilnehmer zur Verfügung stehen. Die Berücksichtigung erfolgt insbesondere auf Grundlage der von den Anbietern bereitgestellten Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale und Nachhaltigkeitsauswirkungen der jeweiligen Finanzprodukte. Umfang und Qualität der verfügbaren Informationen können je nach Anbieter und Finanzprodukt unterschiedlich sein. Die Möglichkeit zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt daher auch von der Verfügbarkeit und Qualität entsprechender Produktinformationen ab. Vergütungspolitik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken – Art. 5 Offenlegungsverordnung Die Vergütung für die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten wird grundsätzlich nicht danach bestimmt, ob oder in welchem Umfang ein Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Vergütungsstruktur soll keine Anreize setzen, ein bestimmtes Produkt allein aufgrund einer höheren Vergütung zu empfehlen, wenn ein anderes Produkt unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, Ziele und Anforderungen des Kunden besser geeignet ist. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken steht damit grundsätzlich im Einklang mit der Vergütungspolitik. Verbraucherstreitbeilegung Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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